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Mehr als 10.000 Hotels klagen gegen Booking.com

Über 10.000 europäische Hotels klagen gegen Booking.com auf Schadenersatz wegen der angeblich erzwungenen Preisbindung. Diese sogenannten „Bestpreisklauseln“ sind kartellrechtswidrig laut einem EuGH Urteil aus 2024.

Die Hotellerie will zukünftig diese Praktiken nicht weiter im digitalen Online Reisemarkt mitmachen. Der Rechtsstreit wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA).

Trotz Klage – Booking.com ist TOP

Trotz der Klage ist Booking weiterhin für die meisten Hotels unverzichtbar wenn es um Hotelbuchungen weltweit geht. Besonders der asiatische Reisemarkt boomt. Ca. 25% der gesamtem Hotelreservierungen von Booking.com stammt aus Asien (Quelle Tagesschau.de).

Ziel der Klage gegen Booking.com ist Schadenersatz

Worum gehts bei der Klage gegen Booking? Schadenersatzzahlungen zwischen 2004 und 2024. Diese Jahre betreffend soll Booking Schadenersatz an die Hotels zahlen. Booking.com hatte 2024 selbst auf der Plattform diese Klausel wegen des EU Digitalgesetzes abgeschafft. Wir haben darüber berichtet.

Unserer Meinung nach dürfte es hier genauso weitergehen wie zuvor. Die Hotels und Unterkunftsbetriebe brauchen Booking.com und umgekehrt. Am besten die Kunden vergleichen was am günstigsten ist, entweder direkt im Hotel buchen oder über Booking. Auch wann die beste Zeit sein könnte um den günstigen Preis zu bekommen ist wichtig.